Aufhebungsvertrag: Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Aufhebungsvertrag können wir, unter gegebenen Umständen, mit dem arbeitgebenden Unternehmen für den Arbeitnehmer eine Abfindung in angemessener Höhe verhandeln.
Bei einvernehmlicher Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge sind die eigentlichen Gründe für die Trennung, also für eine anderenfalls erfolgende Kündigung, entscheidend. Für mehr Informationen nehmen Sie Kontakt zu den Spezialisten für Arbeitsrecht auf: Kanzlei Dr. Huber Dr. Olsen. Die Parteien des Arbeitsvertrages können diesen nicht nur gemeinschaftlich vertraglich begründen, sondern auch vertraglich wieder beenden. Der […]