Ordentliche Kündigung
Der wichtigste Beendigungstatbestand des Arbeitsverhältnisses ist die ordentliche Kündigung nach § 620 Abs. 2 BGB. Sie erfordert zunächst eine Kündigungserklärung, die sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer aussprechen können. Will der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer erklären, und besteht in seinem Betrieb ein Betriebsrat, muss zuvor eine Betriebsratsanhörung stattfinden (§ 102 BetrVG). Sonst […]