Arbeitsrecht A-Z

    Abschluss des Arbeitsvertrags

    Der Arbeitsvertrag kommt durch die rechtsgeschäftliche Einigung beider Vertragsparteien zustande. Diese muss nach den allgemeinen Regeln – insbesondere hinsichtlich Form, Inhalt und nach den Grundsätzen der Geschäftsfähigkeit – wirksam sein. Dabei gilt der Grundsatz der Abschlussfreiheit. 1. Begriff des Arbeitsvertrags Der Arbeitsvertrag als Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses ist ein privatrechtlicher Vertrag. Er ist im Gesetz nicht […]

    Betrieb, Unternehmen und Konzern

    Der Betriebsbegriff dient als Ansatzpunkt für viele arbeitsrechtliche Regelungen (z.B. § 23 KSchG). Vor allem im Rahmen der Betriebsverfassung spielt er eine wesentliche Rolle. (1) Betriebsbegriff Trotz seiner wesentlichen Bedeutung ist der Begriff des Betriebes nicht gesetzlich definiert. Die Definition des Betriebes ergibt sich daher aus der bisherigen Rechtsprechung. Danach ist ein Betrieb eine organisatorische […]

    Grundbegriffe des Arbeitsrechts – Arbeitnehmer

    Zentraler Anknüpfungspunkt für das Arbeitsrecht ist der Begriff des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer ist jeder, der sich durch einen privatrechtlichen Vertrag verpflichtet, entgeltliche Dienste für einen anderen zu leisten, sofern diese Dienste von einer gewissen Dauer sind und sie in unselbstständiger, d.h. abhängiger Arbeit, erbracht werden müssen. Der Begriff des Arbeitnehmers ist seit dem 01. April 2017 […]

    Normenkonkurrenzen im Arbeitsrecht

    All diese Normen sind jedoch nur dann wirksam, wenn sie gegen keine höherrangige Rechtsnorm verstoßen. So sind auch Anweisungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Rahmen seines Direktionsrechts nur dann wirksam, wenn sie sich an die Vorgaben des Arbeitsvertrages und an die darüberliegenden Regelungen halten. Aus den verschiedenartigen Regelungen, die sich im Arbeitsrecht finden, ergibt […]

    Arbeitsrecht als „Richterrecht“

    Trotz der Vielzahl an gesetzlichen Regelungen sind weite Bereiche des Arbeitsrechts überhaupt nicht gesetzlich geregelt und unterliegen somit dem „Richterrecht“. Beispiele hierfür sind das Arbeitskampfrecht und der Bereich der Arbeitnehmerhaftung. Hier ist die Rechtsprechung, insbesondere das Bundesarbeitsarbeitsgericht, dazu aufgefordert, diese Regelungslücken auszufüllen. Arbeitsrecht ist deshalb auch in hohem Maße Richterrecht. Individualarbeitsrecht Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Handelsgesetzbuch […]