Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn bei Abschluss des Arbeitsvertrags über die Dauer des Arbeitsverhältnisses nichts vereinbart wird. In diesen Fällen ergeben sich keinerlei gesetzliche Besonderheiten.
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ergeben sich die rechtlichen Besonderheiten aus dem Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG). Befristet beschäftigt ist gem. § 3 Abs. 1 TzBfG ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit geschlossen ist. Ein Arbeitsvertrag kann kalendermäßig befristet (Zeitbefristung) oder die Befristung an die Erreichung eines bestimmten Zwecks geknüpft werden (Zweckbefristung). Gemäß § 14 Abs. […]
Den Regelfall des Arbeitsverhältnisses bildet das Vollzeitarbeitsverhältnis. Wann ein solches vorliegt ist gesetzlich nicht definiert. Anhaltspunkt kann die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit sein. Bei der Bezeichnung Vollzeitarbeitsverhältnis handelt es sich nur um eine systematische Einordnung. Hieraus ergeben sich keine besonderen gesetzlichen Rechte oder Pflichten. Das Recht der Teilzeitarbeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Teilzeitbeschäftigter […]
Wie jedes Rechtsgeschäft kann auch der Arbeitsvertrag an Mängeln leiden. Einige Mängel führen dabei zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages. Haben sich die Parteien bei Abschluss des Vertrages in einem wesentlichen Punkt geirrt oder wurden getäuscht, kommt im Einzelfall auch eine Anfechtung des Vertrages in Betracht. Dabei sind die Rechtsfolgen, die sich an die Unwirksamkeit des Vertrages […]
Der Vertragspartner des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber, also derjenige, welcher die Dienstleistung des Arbeitnehmers kraft des Arbeitsvertrages fordern kann. Kurz: Arbeitgeber ist jeder, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Während der Arbeitnehmer nur eine natürliche Person sein kann, können auf Arbeitgeberseite sowohl natürliche als auch juristische Personen stehen. Dies gilt zum Beispiel für Aktiengesellschaften, eine GmbH […]