Auswertung von Browserverlaufsdaten durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf auch ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers dessen Browserverlauf auswerten und aus den dadurch gewonnenen Erkenntnissen eine außerordentliche Kündigung wegen der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz und der darin liegenden Verletzung der Arbeitspflicht aussprechen. Eine neuere Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 14.01.2016, 5 Sa 657/15) zeigt nun, dass es bei grundsätzlich […]