Widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.03.2023 (Az. 5 AZR 255/22) Ein Arbeitgeber darf sich nicht widersprüchlich verhalten und bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Prozessbeschäftigung anbieten. Der Fall: Der Kläger war als technischer Leiter bei der Beklagten angestellt. Die Beklagte sprach am 02.12.2019 eine fristlose Änderungskündigung aus; darin wurde dem Kläger ein neuer Arbeitsvertrag als Softwareentwickler mit […]