Unzulässige Überwachung von Arbeitnehmern mittels sog. Keylogger
BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 681/16 Die Überwachung von Arbeitnehmern durch den Einsatz eines Software-Keyloggers ohne den Verdacht einer Straftat ist nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig. Der Fall: In dem konkreten Fall ging es um einen 31-jährigen Arbeitnehmer, der seit dem Jahr 2011 als Webentwickler bei der Arbeitgeberin beschäftigt war. Zu Beginn […]