Arbeitgeber haftet für unterlassene Zielvorgabe
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2025, Az. 10 AZR 57/24 Der Kläger hatte eine Führungsposition mit Anspruch auf variable Vergütung. Gemäß einer Betriebsvereinbarung sollte die jährliche Zielvorgabe durch den Arbeitgeber bis zum 1. März jedes Kalenderjahres erfolgen, wobei die Zielvorgabe zu einem Anteil von 70 % aus Unternehmenszielen und zu einem Anteil von 30 % aus individuellen Zielen […]