Im Individualarbeitsrecht an Ihrer Seite

Wenn sich für Sie ein Rechtsproblem in Ihrem Arbeitsumfeld ergibt, wenden Sie sich an uns. Wir stehen Ihnen mit umfassender Beratung im Bereich Individualarbeitsrecht zur Seite. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte unterstützen Sie kompetent in allen Belangen, mit denen Sie an uns herantreten. Kontaktieren Sie uns – wir machen Ihr Anliegen zu unserem Anliegen und werden eine Lösung finden.

Diese Leistungen bieten wir Ihnen an

  • Beratung im Individualarbeitsrecht (Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Gehalts- und Urlaubsansprüche, Teilzeit, Elternzeit, Klagefrist, Zeugniskorrekturen, Mobbing, Diskriminierung am Arbeitsplatz)
  • Durchsetzung vertraglicher Rechte im Arbeitsverhältnis
  • Erstellung und Überprüfung von Vorruhestandsregelungen
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
  • Rechtliche Überprüfung von Versetzungen, Eingruppierungen etc.
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
  • Anwaltliche Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und bei allen sonstigen Klagen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen
  • Betriebliche Altersvorsorge (Überprüfung von Ansprüchen; Gestaltung von Regelungen

Eine kurze Erklärung

Was gehört zum Individualarbeitsrecht?

Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einem einzelnen Arbeitnehmer.

Leistungen, die zum individuellen Arbeitsrecht gehören, sind demnach beispielsweise die rechtliche Unterstützung beim Abschluss sowie die inhaltliche Überprüfung eines Arbeitsvertrags, die Beratung im Falle einer Kündigung in Elternzeit oder bei Diskriminierung am Arbeitsplatz, bei Streitigkeiten zum Urlaubsanspruch eines Arbeitsnehmers, die Befristung eines Arbeitsvertrags und mehr.

Welche Gesetze fallen unter das individuelle Arbeitsrecht?

Das Individualrecht umfasst wichtige Schutzrechte. Darunter fallen Gesetze wie das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und viele weitere.

Ihr Anwalt bei Kündigung und mehr

in München persönlich für Sie da.

Die Anwaltskanzlei Dr. Huber und Dr. Olsen ist in allen Belangen rund um Rechtsberatung zum Arbeitsrecht für Sie da. Wir sind Ihr Anwalt bei Kündigung (in Elternzeit), zur Aushandlung einer Abfindung, bei Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz und mehr.

Neben Fällen im Individualarbeitsrecht unterstützen wir Sie auch bei Problemen, die das Kollektivarbeitsrecht betreffen. Auch in diesem Bereich greifen wir auf langjährige Erfahrung zurück.